AUSSTELLER & BESCHICKER

2026

ZULASSUNGSRICHTLINIEN


Seit dem Jahr 2004 findet der Baden-Badener Christkindelsmarkt im Kurgarten vor dem Kurhaus sowie in angrenzenden Bereichen statt. Es handelt sich um einen Spezialmarkt gemäß §§ 68, 69 der Gewerbeordnung.

Der Baden-Badener Christkindelsmarkt zählt zu den bedeutendsten Höhepunkten im Veranstaltungskalender der Stadt. Ziel ist es, eine höchstmögliche Attraktivität mit klarem Fokus auf die Advents- und Weihnachtszeit zu schaffen. Das Angebot ist vielseitig gestaltet und orientiert sich bewusst am traditionellen Charakter eines klassischen Weihnachtsmarkts. Der Markt richtet sich gleichermaßen an Einheimische wie an Gäste und internationale Besucher der Welterbestadt Baden-Baden. Im Mittelpunkt stehen hochwertiges Kunsthandwerk und ausgewählte Geschenkartikel, ergänzt durch ein stimmiges, saisonales Speisen- und Getränkeangebot.

Hinweis: Die Zulassung zum Baden-Badener Christkindelsmarkt erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Gewerbeordnung (GewO) sowie weiterer einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

Allgemeine Informationen und Impressionen erhalten Sie unter folgendem Link:

Baden-Badener Christkindelsmarkt

VERANSTALTER


Baden-Badener Christkindelsmarkt GbR (BBCM GbR)
GbR aus Baden-Baden Events GmbH & Baden-Baden Tourismus GmbH (je 50 %)
Geschäftsführerin: Nora Waggershauser
Firmensitz: Schloss Solms, Solmsstraße 1, 76530 Baden-Baden

ÖFFNUNGSZEITEN


Von Donnerstag, 26.11.2026, bis Mittwoch, 06.01.2027, lädt der Baden-Badener Christkindelsmarkt wieder zu einer der größten Freuden der Winterzeit nach Baden-Baden ein.

Täglich von 11:00 - 21:00 Uhr

Hinweis: Sonderöffnungszeiten
24.12.2026, 11:00 - 15:00 Uhr
31.12.2026, 11:00 - 15:00 Uhr
01.01.2027, 13:00 - 21:00 Uhr
06.01.2027, 11:00 - 18:00 Uhr

BEWERBUNG


Die Bewerbungsfrist für den Baden-Badener Christkindelsmarkt 2026 endet am 31.03.2026. Wird nach dem 31.03.2026 ein Mangel an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern in einzelnen Angebotsgruppen festgestellt, kann die BBCM GbR zur Wahrung ihres Gestaltungskonzepts spätere Bewerbungen berücksichtigen oder gezielt geeignete Bewerberinnen und Bewerber anwerben und nachträglich in die Bewerberliste aufnehmen. Pro eingereichtem Bewerbungsformular ist lediglich die Bewerbung für ein einzelnes Geschäft zulässig. Mehrfach- oder Alternativbewerbungen auf demselben Formular sind unzulässig und werden von der BBCM GbR nicht berücksichtigt.

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben sicherzustellen, dass sie selbst sowie ihre Verkaufseinrichtung während der Auf- und Abbauzeit sowie während der Marktzeit alle erforderlichen gesetzlichen Nachweise, Genehmigungen und Auflagen (z. B. gewerberechtliche Nachweise wie Baubuch, sicherheitsrechtliche Nachweise wie TÜV, gesundheitsrechtliche Nachweise) erfüllen. Auf Verlangen der BBCM GbR sind diese Nachweise unverzüglich vorzulegen.

Hinweis: Bewerbungen gelten nur dann als rechtswirksam eingereicht, wenn sie ausschließlich über das von der BBCM GbR bereitgestellte Online-Bewerbungsformular erfolgen. Eine Einreichung auf anderem Wege ist ausgeschlossen.

Die rechtlich verbindliche Bewerbung finden Sie unter folgendem Link:

Bewerbung Baden-Badener Christkindelsmarkt

GEBÜHREN


Die BBCM GbR legt die Gebühren entsprechend ihrem Gestaltungskonzept in verschiedene Angebots- bzw. Tarifgruppen fest und ordnet die Bewerberinnen und Bewerber den jeweiligen Tarifgruppen zu.

Tarif 1: Imbiss mit Glühwein | € 47
Speisen vom Grill, Langos, Crêpes, Glühwein, alkoholische Getränke, Bier, AfG

Tarif 2: Imbiss ohne Glühwein | € 39
Speisen vom Grill, Langos, Crêpes, AfG

Tarif 3: Sonstiges Speisenangebot mit Glühwein | € 29
Alle Speisen außerhalb der Tarifgruppe 1+2, Glühwein, alkoholische Getränke, Bier, AfG

Tarif 4: Sonstiges Speisenangebot ohne Glühwein | € 22
Alle Speisen außerhalb der Tarifgruppe 1+2, AfG

Tarif 5: Süßwaren | € 20
Süßwaren aus externer Produktion, Schokolade, Nüsse, Schokofrüchte

Tarif 6: Glühwein und Glühgetränke | € 32
Glühwein, Glühgetränke, alkoholische Getränke, Bier, AfG

Tarif 7: Sonstige Heißgetränke und Spirituosenverkostungen | € 18
Kaffee, Kaffeespezialitäten, Tee, Honigwein, Spirituosenverkauf, Verkostungen

Tarif 8: Gewerbliche Handelswaren | € 14
Gewerblicher Ein- und Verkauf von Handelswaren

Tarif 9: Eigenfertigung | € 8
Weihnachtsdekoration, Wohnartikel und sonstige Artikel zum Teil selbst gefertigt (mit Nachweis)

Tarif 10: Klassisches Kunsthandwerk | € 6
Kunsthandwerk, Holzartikel, Schmuck in nachweislicher Eigenproduktion

Tarif 11: Fahrgeschäfte | € 110 pro Tag
Kinderfahrgeschäfte, Maronenlokomotive

Nettopreise pro laufenden Meter Verkaufsfront und pro Markttag. Der Baden-Badener Christkindelsmarkt 2026 erstreckt sich über insgesamt 42 Markttage.

Hinweis: Die endgültige Kategorisierung obliegt der BBCM GbR. Änderungen werden dem Antragsteller umgehend mitgeteilt.

SONSTIGE KOSTEN


Stromversorgung
- Schuko 230 Volt (max. 3.5kw) | € 260
- CEE 16A 400 Volt (max. 8.5kw) | € 310
- CCE 32A 400 Volt (max. 22kw) | € 415
- CCE 63A 400 Volt (max. 43kw) | € 670
- CCE 63A 400 Volt (max. 43kw) | € 335 (Eigener Stromkasten geeicht)

Zusätzlich individueller Stromverbrauch: Strompreis pro kw/h | € 0,43 netto

Wasseranschluss
€ 515 pro Wasseranschluss

Gasflaschen
€ 50 pro Gasanschluss (inklusive Prüfgebühr vor Ort)

Kühlwagen-Stellplatz
€ 515 pro Stellplatz

Stehtische: Weinfässer
€ 110 Standplatzgebühr pro Weinfass

Stehtische: Krippentische
€ 220 netto Standplatzgebühr pro Krippentisch

Dekoration: Tannengirlande
€ 19 netto pro laufenden Meter Verkaufsfront

Dekoration: Tannenreisig
€ 19 netto pro laufenden Meter Verkaufsfront

Sicherheitskonzept
€ 275 pro Verkaufshütte

Reinigung / Müllgebühren
Tarif 1-2: € 1.575
Tarif 3-4: € 950
Tarif 5: € 350
Tarif 6-11: € 275

Zusätzliche Standfläche
€ 675 pro Standplatz

Hinweis: Zusätzliche Standflächen umfassen Erweiterungen wie Küchenanbauten, zusätzliche Lagerflächen, von der Norm abweichende Hüttengrößen, sowie erschlossene Gastronomiebereiche.

AUSWAHLKRITIERIEN / PUNKTEKATALOG


Bei der Zulassung werden die nachstehenden Auswahlkriterien, die Bestandteil der Zulassungsrichtlinien sind, berücksichtigt (siehe Punktekatalog). Die BBCM GbR ist bei der Beurteilung nicht an ihre Einschätzungen aus vorangegangenen Veranstaltungen gebunden. Im Auswahlverfahren können zudem vergaberelevante Umstände berücksichtigt werden, die sich nicht unmittelbar aus den eingereichten Bewerbungsunterlagen ergeben, sondern anderweitig bekannt sind, beispielsweise aus früheren Veranstaltungen oder durch Nachfrage.

1. Frontlänge: Länge der Hauptverkaufsfront
15 Punkte: bis 4,00 × 2,50 m
10 Punkte: bis 4,50 × 2,50 m
5 Punkte: bis 6,00 × 2,50 m
0 Punkte: über 6,00 × 2,50 m oder Anhänger/Container/Absetzhütte

2. Bauliche Gestaltung (jeweils maximal 10 Punkte)
2.1 Flacher Giebel
2.2 Kurzer Dachüberstand (max. 45 cm)
2.3 Hütte zerlegbar
2.4 Gepflegter Zustand
2.5 Farbe der Hütte inkl. Dach
2.6 Allgemeine Attraktivitätssteigerung (z. B. Glockenturm)

3. Dekoration und Beleuchtung (jeweils maximal 10 Punkte)
3.1 Außendekoration und Beleuchtung (einheitliches Erscheinungsbild)
3.2 Innendekoration und Beleuchtung
3.3 Präsentation der Ware
3.4 Veranstaltungsbezug (besondere Dekoration)

4. Warenangebot (jeweils maximal 10 Punkte)
4.1 Weihnachtliche Erzeugnisse
4.2 Eigenerzeugnisse
4.3 Sortimentsbeschränkung (nur 1 Produkt bzw. Produktgruppe)
4.4 Einmaligkeit auf dem Baden-Badener Christkindelsmarkt
4.5 Regionalität, Umkreis von 25 km (ohne Elsass)

5. Sonstiges (jeweils maximal 5 Punkte, insgesamt maximal 25 Punkte)
5.1 Preis-Leistungs-Verhältnis
5.2 Verlässlichkeit
5.3 Neuartiges Angebot im Sinne der Veranstaltung
5.4 Umweltfreundlichkeit
5.5 Fair Trade

Ergänzende Erläuterungen:
Für die Kriterien 1. und 2. erfolgt die Punktevergabe gemäß den aufgeführten Angaben.
Für die Kriterien 3. und 4. erfolgt die Bewertung anhand von:
0 Punkte = mangelhaft
6 Punkte = durchschnittlich
10 Punkte = sehr gut

Für die Kriterien 5. können maximal 5 Punkte pro Unterpunkt vergeben werden, insgesamt höchstens 25 Punkte.

Hinweis: Im Auswahlverfahren 2026 können somit maximal 200 Punkte erreicht werden.

Historische Fahrgeschäfte und Maronenlokomotiven unterliegen nicht den Auswahlkriterien. Die Zulassung erfolgt nach dem Gestaltungswillen der Veranstalterin.

STANDGESTALTUNG


Einfügung ins historische Gesamtbild
Hütten und Fahrgeschäfte müssen sich in das traditionelle, historische Erscheinungsbild des Baden-Badener Christkindelsmarktes einfügen. Größe, Form, Gestaltung, Materialwahl und Ausschmückung sind so zu wählen, dass sie dem Marktbild entsprechen und eine ansprechende Dekoration aufweisen. Comicartige, poppige oder anderweitig moderne Dekorationen und Gestaltungen, die den traditionellen Ansprüchen des Marktes nicht gerecht werden, sind nicht zulässig.

Beleuchtung
Für die Außenbeleuchtung der Hütten ist grundsätzlich nur warm-weißes Licht (bis 3250 K) mit kleinen Leuchtkörpern zulässig. LED-Licht darf nicht kalt-weiß oder blau erscheinen. Buntes Licht, Kaltlicht (Neon) sowie Wechsel- oder Lauflicht sind unzulässig. Große Lampenfassungen (E14, E27) werden nicht gewünscht.

Bauweise und Materialien
Grundsätzlich sind Hütten aus Massivholz zu errichten. Alternativ können Hütten zugelassen werden, die den Holzcharakter mit modernen Werkstoffen umsetzen und einen nostalgischen Flair ausstrahlen. Alle Hütten müssen mit festen Wänden und einer durchgehenden Bedachung ausgestattet sein. Dachplanen müssen der B1-Anforderung (schwer entflammbar) entsprechen.

Größenorientierung
Hütten mit kleineren Verkaufsfronten (3,00-4,50 m) werden bevorzugt, größere Verkaufseinheiten werden entsprechend begrenzt zugelassen.

STANDPLATZVERGABE


Die Ausrichtung und Anordnung der Ausstellerinnen und Aussteller erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (z. B. Kurhaus-Kolonnaden, Baumabstände, Rettungswege) sowie nach Ermessen der BBCM GbR. Dabei sind insbesondere die Rasenflächen (Bauart der Hütten) und die Traglast der darunterliegenden Tiefgarage zu beachten.

Die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot und der von der BBCM GbR festgelegten Aufteilung nach Anbietergruppen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz oder auf eine bestimmte Größe der Betriebsstätte besteht nicht.

Hinweis: Die BBCM GbR behält sich vor, den Standplatz zugelassener Bewerberinnen und Bewerber nach eigenem Ermessen festzulegen. Auch eine frühere Berücksichtigung in Vorjahren begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.

ALLGEMEINE ZUSATZREGELUNGEN


Tarif 1-4
Auf dem Baden-Badener Christkindelsmarkts werden gemäß der Veranstaltungskonzeption an festgelegten Standorten im Veranstaltungsbereich Hütten mit Waren zum Verzehr vor Ort zugelassen. Der Anteil dieser Hütten beträgt maximal 25% aller zugelassenen Hütten. Grundsätzlich wird bei den Gastronomiebetrieben ein umfassendes und vielseitiges Angebot angestrebt. Zur Wahrung des Veranstaltungskonzepts behält sich die BBCM GbR vor, die Anzahl der Zulassungen innerhalb der jeweiligen Angebotsgruppen jährlich neu festzulegen sowie gegebenenfalls entsprechende Untergruppen zu bilden.

Im Rahmen der Ausrichtung des Baden-Badener Christkindelsmarkts als umweltfreundliche und nachhaltige Veranstaltung verpflichten wir uns zur konsequenten Mülltrennung sowie zur weitestmöglichen Vermeidung von Abfällen. Hierzu zählt insbesondere die Verwendung von Mehrweggeschirr und -besteck sowie das Verbot der Nutzung von Plastikprodukten. Dieses Verbot umfasst ausdrücklich auch Thermobecher.

Tarif 5-9
Für die Tarifgruppen 5 bis 9 werden gemäß der Veranstaltungskonzeption maximal 25 % aller Hütten zugelassen. Auch in diesen Segmenten wird ein umfassendes und vielseitiges Angebot angestrebt. Die BBCM GbR behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer innerhalb dieser Angebotsgruppen jährlich neu festzulegen.

Tarif 10-11
Grundsätzlich werden ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, deren Angebote dem Zweck der Veranstaltung entsprechen. Die Auswahl und Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgen ausschließlich nach Maßgabe des Veranstaltungszwecks, des Gestaltungskonzepts der BBCM GbR sowie der platzspezifischen Gegebenheiten.

Tarif 11: Kinderfahrgeschäfte
Im Veranstaltungsbereich können unter Berücksichtigung der platzspezifischen Gegebenheiten maximal drei historische Kinderfahrgeschäfte zugelassen werden.

Gemeinnützige Hütte
Zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Gemeinschaften (z. B. Schulklassen) stellt die BBCM GbR mit Unterstützung der Stadtwerke Baden-Baden eine Hütte unentgeltlich zur Verfügung. Die Nutzung dieser Hütte ist für einen Zeitraum von einem bis maximal drei Tagen möglich. Die Bewerbung hat schriftlich unter Angabe der gewünschten Belegungstermine zu erfolgen. Gehen für einen bestimmten Zeitraum mehrere Bewerbungen ein, wird unter Berücksichtigung der angegebenen Wunschtermine eine möglichst gleichmäßige Verteilung angestrebt. Sofern dennoch nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden können, erfolgt die Auswahl nach Maßgabe des Gestaltungskonzepts der Veranstalterin sowie der Attraktivität und Vielfalt des vorgesehenen Warenangebots.

Nach Möglichkeit sollen keine Waren angeboten werden, die bereits von anderen Ausstellern auf dem BBCM 2025 vertrieben werden.

ÜBERSCHUSS VON BEWERBUNGEN


Bei einem Bewerberüberschuss erfolgt die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung des Veranstaltungszwecks, des Gestaltungskonzepts der BBCM GbR sowie der platzspezifischen Gegebenheiten. Bei mehreren Bewerbungen desselben Bewerbers Zulassung von max. 2 Verkaufshütten/Fahrgeschäften (Berücksichtigung von Geschäftsbeteiligungen). Bei Punktegleichheit erhalten langjährig bekannte und bewährte Beschickerinnen und Beschicker Vorrang, um das traditionelle Erscheinungsbild des BBCM zu wahren.

Als Stammbeschickung gilt die durchgehende Teilnahme über drei Jahre mit gleichartigem oder reduziertem Betrieb auf dem BBCM. Können keine objektiv feststellbaren Unterschiede festgestellt werden, entscheidet notfalls das Los. Änderungen in Bezug auf die Planungsunterlagen, wie technisch bedingte Umstellungen oder der Ausfall von Geschäften während des Aufbaus, können gegebenenfalls dazu führen, dass die Vergabe an Bewerberinnen und Bewerber mit geeignetem Angebot erfolgt.

AUSSCHLUSS VON BEWERBUNGEN


Vom Zulassungsverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber in der Regel aus folgenden Gründen ausgeschlossen:

- Nicht fristgerechte oder unvollständige Bewerbung
- Veränderungen nach dem 31.03.2026 (z.B. Eigentumsverhältnisse, Gesellschafterwechsel)
- Kleinunternehmer nach §19 UstG (bitte Kontaktaufnahme mit BBCM GbR)
- Unzuverlässigkeit bei vergangenen Veranstaltungen
- Grobe Verstöße gegen Auflagen, Zahlungsbedingungen etc.
- Sicherheitsmängel bei Fahrgeschäften oder Hütten
- Grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung von Platzeinrichtungen
- Verstöße gegen Hygienebestimmungen bei vorherigen Veranstaltungen
- Rufschädigende Umstände oder Risiken für den BBCM und/oder Baden-Baden
- Unterverpachtung der Geschäfte
- Ganzjährig (bzw. min. 30 Tage außerhalb der Weihnachtssaison) selbstständig tätige Bewerberinnen und Bewerber (außer für weihnachtsmarktspezifische Waren)

GLEICHBERECHTIGUNG UND ANTIDISKRIMINIERUNG


Der Baden-Badener Christkindelsmarkt ist eine weltoffene und diskriminationsfreie Veranstaltung. Die Ausstellerinnen und Aussteller tragen mit ihrem Warenangebot und ihren Produktbezeichnungen zu diesem Marktbild bei und sind angehalten, diese frei von diskriminierenden und ausgrenzenden Inhalten zu gestalten. Dies beinhaltet insbesondere Bezüge zu Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung oder sonstigen persönlichen Merkmalen. Werden diese Grundsätze nicht eingehalten, kann die BBCM GbR im Einzelfall die Änderung von Produktbezeichnungen oder den Ausschluss einzelner Produkte verlangen.

INKRAFTTRETEN


Die Richtlinien treten mit der Veröffentlichung auf der Website der Baden-Baden Tourismus GmbH in Kraft. Alle bisherigen Zulassungsrichtlinien für den Baden-Badener Christkindelsmarkt verlieren ihre Gültigkeit.
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