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AUSSTELLER & BESCHICKER
2026
RAHMENBEDINGUNGEN
Seit dem Jahr 2004 findet der Baden-Badener Christkindelsmarkt im Kurgarten vor dem Kurhaus sowie in angrenzenden Bereichen statt. Es handelt sich um einen Spezialmarkt gemäß §§ 68, 69 der Gewerbeordnung.
Der Baden-Badener Christkindelsmarkt zählt zu den bedeutendsten Höhepunkten im Veranstaltungskalender der Stadt. Ziel ist es, eine höchstmögliche Attraktivität mit klarem Fokus auf die Advents- und Weihnachtszeit zu schaffen. Das Angebot ist vielseitig gestaltet und orientiert sich bewusst am traditionellen Charakter eines klassischen Weihnachtsmarkts. Der Markt richtet sich gleichermaßen an Einheimische wie an Gäste und internationale Besucher der Welterbestadt Baden-Baden. Im Mittelpunkt stehen hochwertiges Kunsthandwerk und ausgewählte Geschenkartikel, ergänzt durch ein stimmiges, saisonales Speisen- und Getränkeangebot.
Hinweis: Die Zulassung zum Baden-Badener Christkindelsmarkt erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Gewerbeordnung (GewO) sowie weiterer einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften.
Allgemeine Informationen und Impressionen erhalten Sie unter folgendem Link:
Informationen
AUFBAU
Dieses Jahr wird der Aufbau des Baden-Badener Christkindelsmarkts aus organisatorischen Gründen wieder auf zwei Termine verteilt.
13.11.2026: Reinhard-Fieser-Brücke / Kurgarten
16.11.2026: Kolonnaden
Zusätzlich bitten wir Sie, an den folgenden Terminen vor Ort zu sein, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Die allgemeine Standabnahme dient der Sicherstellung und Einhaltung der Zulassungsrichtlinien.
25.-26.11.2026: Stromabnahme
25.-26.11.2026: Gasprüfung
23.-26.11.2026: Standabnahme
Der Aufbau, die dekorative Standgestaltung sowie die Warenauslage müssen bis Mittwoch, den 25.11.2026 um 22:00 Uhr abgeschlossen sein. Fahrzeuge zur Be- und Entladung müssen am jeweiligen Markttag um 10:30 Uhr das Gelände verlassen haben.
Hinweis: Kühlwagen dürfen ab Freitag, den 20.11.2026 angeliefert werden. Eine frühere Positionierung ist leider nicht möglich.
ABBAU
Der Abbau des Baden-Badener Christkindelsmarkts beginnt am Mittwoch, den 06.01.2027, um 18:00 Uhr.
Die nachfolgenden Richtlinien und Termine sind verbindlich einzuhalten.
Am 06.01.2027 dürfen Sie Ihr Sortiment ausschließlich ab 18:00 Uhr einpacken. Die Einfahrt von Fahrzeugen ist nach vorheriger Absprache mit der Marktleitung bis spätestens 22:00 Uhr gestattet.
Der Abbau der Verkaufshütten ist ab dem 07.01.2027 um 08:00 Uhr gestattet.
Hinterlassen Sie Ihren Standplatz sauber und gereinigt. Tannenreisig kann ab Mittwoch, den 06.01.2027 ab 20:00 Uhr, in den begehbaren Containern auf der Reinhard-Fieser-Brücke entsorgt werden. Stellen Sie sicher, dass sich keine Fremdkörper im Tannenreisig befinden. Tannengirlanden sind zwingend im Restmüllcontainer zu entsorgen.
Die Stromabnahme erfolgt am 06.-07.01.2027.
Ihre Miethütten sind spätestens bis zum 09.01.2027 um 18:00 Uhr vollständig zu reinigen und zu räumen. Entfernen Sie sämtliche Tackernadeln sorgfältig, da diese eine erhebliche Verletzungsgefahr für das Personal darstellen.
Hinweis: Aussteller sind verpflichtet, sich vor dem endgültigen Verlassen des Christkindlesmarktes bei der Marktleitung abzumelden und die Pachtfläche offiziell zu übergeben.
BEWERBUNG
Allgemeine Informationen zu den Vergabekriterien und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter folgendem Link:
Vergabekriterien
BRANDSCHUTZ
Auf allen Standflächen sind zugelassene und geprüfte Feuerlöscher (6 kg, ABC) bereitzuhalten. Bei der Verarbeitung von heißem Öl oder Fett sind zusätzlich geeignete Feuerlöscher (6 kg, ABF oder AF) vorzuhalten.
Alle Verkaufshütten werden vor Beginn des Marktes im Hinblick auf Verkehrs-, Unfall- und vorbeugenden Brandschutz, insbesondere hinsichtlich Gas- und Elektroinstallationen, Leitungsführung sowie der vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung, überprüft.
Der Einsatz von gasbetriebenen Geräten sowie elektrischen Betriebsmitteln ist der Projektleitung vorab anzuzeigen. Gasgeräte dürfen nur betrieben werden, wenn die Anschlüsse zuvor durch eine qualifizierte Fachkraft geprüft und fachgerecht installiert wurden. Der entsprechende Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Der Betrieb nicht genehmigter oder ungeeigneter Geräte ist untersagt.
Das Heizen mit Gas sowie der Einsatz von Heizstrahlern in den Verkaufshütten ist unzulässig. Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,0 m zu brennbaren Materialien (insbesondere Dekoration und Waren) zwingend einzuhalten. Zulässig sind ausschließlich elektrische Infrarotheizungen sowie Heizmatten oder Heizplatten.
Die Bedachung der Verkaufshütten ist ausschließlich mit B1-zertifizierten Dachplanen zulässig. Der entsprechende Nachweis ist bei eigenen Verkaufshütten (nicht bei Mietobjekten) vor Beginn des Aufbaus vorzulegen.
In sicherheitsrelevanten Brandschutzzonen sind Weinfässer und Stehtische nach Beendigung des Markttages täglich ordnungsgemäß neben der Verkaufshütte zu platzieren.
GEBÜHREN
Die BBCM GbR legt die Gebühren entsprechend ihrem Gestaltungskonzept in verschiedene Angebots- bzw. Tarifgruppen fest und ordnet die Bewerber den jeweiligen Tarifgruppen zu. Eine ausführliche Aufstellung der Standgebühren und Nebenkosten entnehmen Sie dem digitalen Bewerbungsformular:
Gebührenübersicht
GLEICHBERECHTIGUNG UND ANTIDISKRIMINIERUNG
Der Baden-Badener Christkindelsmarkt ist eine weltoffene und diskriminationsfreie Veranstaltung. Die Pächter tragen mit ihrem Warenangebot und ihren Produktbezeichnungen zu diesem Marktbild bei und sind angehalten, diese frei von diskriminierenden und ausgrenzenden Inhalten zu gestalten. Dies beinhaltet insbesondere Bezüge zu Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung oder sonstigen persönlichen Merkmalen. Werden diese Grundsätze nicht eingehalten, kann die BBCM GbR im Einzelfall die Änderung von Produktbezeichnungen oder den Ausschluss einzelner Produkte verlangen.
GLÜHWEIN / GETRÄNKE
Als Glühwein ist ein sortenreiner Rotwein (Spätburgunder, Dornfelder, Schwarzriesling) mit hochwertigen Gewürzen auszuschenken. Badische Weine sind bevorzugt zu verwenden. Glühwein als Verschnitt ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung kann die BBCM GbR dem Pächter den Ausschank untersagen.
In diesem Jahr erfolgt die Ausgabe der Glühweintassen (0,2 l) erneut direkt auf dem Christkindelsmarkt durch die jeweils anwesende Marktleitung an der Tassenhütte. Die Ausgabe findet täglich in der Zeit von 11:00 bis 15:00 Uhr statt. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Abschlussrechnung. Glühwein, Punsch, Tee und Kakao sind ausschließlich in diesen Tassen auszuschenken.
Marktleitung: 07221 353-401
Preise Glühweintassen:
- Einkaufspreis pro Tasse: € 2,50 brutto
- 1 Karton à 48 Tassen: € 120,00 brutto
- Pfand- und Verkaufspreis: einheitlich € 3,00 brutto pro Tasse
Hinweis: Angeschlagene oder beschädigte Tassen dürfen weder ausgegeben noch zurückgenommen werden. Glühwein-Pfandmarken sind nicht erlaubt. Die Tassen können von den Gästen an allen Ständen, die Glühwein ausschenken, zurückgegeben werden.
Auch in diesem Jahr wird
Weinexpertin Natalie Lumpp
den Glühwein aller Anbieter verkosten. Unser Christkindelsmarkt steht für eine hohe Qualität in allen Bereichen – umso gespannter sind wir erneut auf das Ergebnis der Verkostung.
Die Abgabe sonstiger Getränke darf nur in Porzellan- oder Glastassen sowie in Mehrwegflaschen erfolgen. Getränke dürfen nicht in Dosen abgegeben werden.
GUTSCHEINE
Auch in diesem Jahr werden Wertgutscheine erneut als Zahlungsmittel für unsere Gäste zugelassen. Die Gutscheine werden von der Baden-Baden Tourismus GmbH erstellt, in Umlauf gebracht und sind an der Tourist-Information erhältlich.
Die Wertgutscheine gibt es im Nennwert von € 5 und € 10.
Die Abrechnung der erhaltenen Gutscheine ist ausschließlich zu folgenden Terminen im Kassenhäuschen im Kurhaus möglich:
06.01.2027 von 14:00-16:00 Uhr
07.01.2027 von 11:00-13:00 Uhr
An anderen Tagen ist eine Abrechnung der Gutscheine leider nicht möglich.
Hinweis: Bitte nehmen Sie auch Gutscheine aus den Jahren 2024 und 2025 weiterhin an, da diese ihre Gültigkeit behalten. Eine Bargeldauszahlung des vollständigen Gutscheinwertes an Gäste ist nicht zulässig.
KARTENZAHLUNG
Mit durchgängiger elektronischer Kartenzahlung bietet der Christkindelsmarkt internationalen und lokalen Gästen ein modernes, komfortables Einkaufserlebnis. Alle Pächter verpflichten sich, bargeldlose Kartenzahlungen zu akzeptieren. Bargeldlose Zahlungen haben nach Maßgabe der BBCM GbR zu erfolgen. Die BBCM GbR behält sich vor, Art und Umfang der zugelassenen bargeldlosen Zahlungsmittel (insbesondere EC- und Kreditkarten) jederzeit festzulegen oder zu ändern. Ein Anspruch auf die Ablehnung bestimmter Zahlungsmittel besteht nicht.
Hinweis: Bei technischen Problemen oder Ausfällen kontaktieren Sie bitte umgehend die Marktleitung: 07221 353-401
KONTAKT
Bewerbung, Vertragswesen, Richtlinien:
Jörg Grütz 0171 2137787
Marktleitung, Technik:
Carmine Fusaro 0151 23498493
Marktbetreuung:
07221 353-401
Notfall:
07221 353-444
Bühnenprogramm:
Susanne Hodeib, Baden-Baden Events GmbH 0179 6827283
Produktionsleitung:
Michael Pechlof, Baden-Baden Events GmbH 0176 93131998
KRIPPENAUSSTELLUNG
Die Krippenausstellung ist erneut im Wandelgang der Trinkhalle zu sehen und umfasst 28 Krippenhäuschen sowie die lebensgroße Krippe. Die Ausstellung wird auf der Homepage
Krippenausstellung
mit zusätzlichen Informationen und Bildern besonders hervorgehoben.
Hinweis: Ein QR-Code an den Krippen ermöglicht den direkten Zugriff auf die Homepage
Krippenausstellung
und bereichert das Besuchererlebnis.
KÜHLWAGEN-STELLPLATZ
Nach vorheriger Anmeldung steht für die Tarife 1–6 jeweils ein Kühlwagen-Stellplatz zum Preis von € 515,00 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die genauen Maße Ihres Kühlwagens an, damit die Stellplatzzuordnung vor Ort optimal erfolgen kann. Den genauen Stellplatz entnehmen Sie der Beschilderung vor Ort.
Hinweis: Kühlwagen dürfen ab Freitag, den 20.11.2026 angeliefert werden. Eine frühere Positionierung ist leider nicht zulässig.
Die Werderstraße sowie die anliegenden Parkplätze werden während der Marktzeiten von 10:00-22:00 Uhr für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Außerhalb dieser Zeiten (22:00-10:00 Uhr) ist die Straße weiterhin passierbar. Für die Bestückung Ihrer Kühlwagen erhalten Sie einen Durchfahrtsschein. Bei Bedarf registrieren Sie Ihr Fahrzeug über folgenden Link:
Durchfahrtsgenehmigung
LEBENSMITTEL
Verkaufshütten für Lebensmittel sind besonders sauber zu halten. Sie sind so aufzustellen und zu betreiben, dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel, insbesondere durch Staub, Gerüche, Insekten, Witterungseinflüsse, Rauch oder Abfälle, ausgeschlossen wird. Die Hütten müssen überdacht sowie seitlich und rückwärtig geschlossen sein. Offene Lebensmittel sind an der Vorderseite der Hütte durch geeignete Abschirmungen (z. B. zum Schutz vor Husten oder Niesen von Kunden oder Besuchern) zu schützen.
Maßgeblich ist insbesondere der „Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten des Landes Baden-Württemberg“. Allgemeine Schutz- und Hygienevorgaben sind zwingend einzuhalten. Etwaige neu hinzukommende behördliche Anordnungen oder Schutzmaßnahmen sind vom Standbetreiber unverzüglich und unaufgefordert umzusetzen.
Im Rahmen der Ausrichtung des Baden-Badener Christkindelsmarkts als umweltfreundliche und nachhaltige Veranstaltung verpflichten wir uns zur konsequenten Mülltrennung sowie zur weitestmöglichen Vermeidung von Abfällen. Hierzu zählt insbesondere die Verwendung von Mehrweggeschirr und -besteck sowie das Verbot der Nutzung von Plastikprodukten. Dieses Verbot umfasst ausdrücklich auch Thermobecher.
Hinweis: Für die Herstellung der Speisen ist ein angemessener Qualitätsstandard bei den verwendeten Lebensmitteln einzuhalten. Es dürfen keine minderwertigen Zutaten verwendet werden. Suppen sind in geeigneter Form selbst herzustellen, die Verwendung von industriell vorgefertigten Dosensuppen ist unzulässig. Der Einsatz von Fertigprodukten ist möglichst zu vermeiden, stattdessen sind vorrangig frische Zutaten zu verwenden.
MÜLLENTSORGUNG
Um die weiter steigenden Müllkosten aufzufangen, bitten wir Sie, Papier- und Restmüll getrennt zu entsorgen. Nutzen Sie dazu bitte die Müllcontainer auf den Parkplätzen neben den Kühlwagen zwischen Kolonnaden und Theater. Die Verpflichtung zur Mülltrennung ist konsequent zu beachten.
Die Entsorgung ist in folgenden Zeitfenstern möglich:
10:30-11:00 Uhr
21:00-21:30 Uhr
ÖFFNUNGSZEITEN
Der Baden-Badener Christkindelsmarkt beginnt am Donnerstag, den 26.11.2026 um 11:00 Uhr und endet am Mittwoch, den 06.01.2027 um 18:00 Uhr.
Täglich von 11:00-21:00 Uhr
Hinweis: Sonderöffnungszeiten
24.12.2026, 11:00-15:00 Uhr
31.12.2026, 11:00-15:00 Uhr
01.01.2027, 13:00-21:00 Uhr
06.01.2027, 11:00-18:00 Uhr
Der Pächter verpflichtet sich, die Verkaufshütte gemäß den Öffnungszeiten vollständig zu betreiben.
PARKPLÄTZE
Pächter
Der Verkauf der Parkkarten erfolgt über die Parkgaragengesellschaft Baden-Baden mbH. Für die Pächter stehen folgende Kontingente zur Verfügung:
- Kongressgarage: 20 Stellplätze
- Vincentigarage: 20 Stellplätze
Der Preis pro Stellplatz beträgt in diesem Jahr
(Preisinformation folgt)
zzgl. € 10,00 Kaution für die Parkkarte. Anmeldungen werden ausschließlich per E-Mail an
parken@swbad.de
entgegengenommen. Anmeldungen sind ab dem 01.10.2026 möglich.
Die Bezahlung erfolgt per vorab zu tätigender Überweisung oder bar im Büro. Die Ausgabe der Parkkarten erfolgt per Post oder bei Barzahlung im Büro.
Adresse: Beuerner Straße 25, 76534 Baden-Baden
Öffnungszeiten: Mo-Fr, 08:00-12:00 Uhr
Hinweis: Bitte stimmen Sie den Zeitpunkt der Anmeldung vorab mit der Parkgaragengesellschaft ab. Für die organisatorische Vorbereitung wird eine entsprechende Vorlaufzeit benötigt.
Fahrzeuge zur Be- und Entladung müssen das Marktgelände am jeweiligen Markttag bis spätestens 10:30 Uhr verlassen haben. Nach Beendigung des Marktbetriebs obliegt es der Marktleitung, die Zufahrt von Fahrzeugen zum Marktgelände unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte zu gestatten. Die maximale Nutzlast von 400 kg/m² über der Kurhaustiefgarage darf durch keinerlei Fahrzeuge überschritten werden.
Besucher
In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Baden-Baden wurden wieder zwei zusätzliche Parkhäuser erschlossen: das Parkhaus am SWR-Gelände sowie das Riverty-Parkhaus bei der Feuerwehr (direkt an der B 500 stadteinwärts).
Hinweis: Beide Parkhäuser können montags bis freitags von 16:00 bis 21:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 11:00 bis 21:00 Uhr kostenfrei von unseren Besucherinnen und Besuchern sowie von Ihnen genutzt werden.
PROGRAMM
Eröffnungsfeier:
Am Donnerstag, 26.11.2026, um 18:00 Uhr gestaltet Marc Marshall gemeinsam mit dem Pianisten René Krömer und weiteren Künstlern die Eröffnungsfeier des Baden-Badener Christkindelsmarkt. Seitens der Stadt Baden-Baden wird der Oberbürgermeister anwesend sein.
Montags | After-Work:
Um den Montag weiter zu beleben, treten in der Zeit vor Weihnachten jeweils von 18:00 bis 20:00 Uhr ausgewählte Bands auf der Himmelsbühne auf. An den Montagen nach Weihnachten legt DJ Mr. Bocxx von 18:00 bis 21:00 Uhr auf. Ab 18:00 Uhr bieten bitte alle Stände, an denen Glühwein ausgeschenkt wird, das „5=4 Glühbrett“ an, d. h. 5 Glühweine zum Preis von 4. Für die Bretter, die Ihnen für die Marktdauer zur Verfügung gestellt werden, wird ein Pfand in Höhe von € 10,00 erhoben. Bei Verlust fällt ebenfalls eine Gebühr von € 10,00 an.
Dienstag:
Ausgewählte Big Bands, Stadtkapellen und Musikvereine treten auf der Himmelsbühne von 18:00 bis 21:00 Uhr auf.
Mittwoch | Familientag:
Der Pächter ist verpflichtet, jeden Mittwoch mindestens ein besonders attraktives Angebot bereitzuhalten, das preislich um mindestens 30-50 % reduziert ist und sich speziell an Familien richtet. Hierzu wird die Marktleitung DIN-A3-Plakate verteilen. Zusätzlich werden illuminierte Stelzenläufer über den Markt flanieren.
Donnerstag:
An diesem Tag präsentieren Bands und Künstler ihr Können auf der Himmelsbühne von 17:00 bis 20:30 Uhr.
Nikolaus:
Am Sonntag, 06.12.2026, wird der Schauspieler Berth Wesselmann gemeinsam mit seinem Knecht Ruprecht von 17:00 bis ca. 19:00 Uhr über den Christkindelsmarkt ziehen und an alle Kinder Dambedeis verteilen.
Hinweis: Der Pächter ist verpflichtet, an den beworbenen, attraktiven und nachhaltigen Themen- bzw. Aktionstagen teilzunehmen und diese zu unterstützen. Die auf der Bühne stattfindenden Konzerte werden über die Marktbeschallung übertragen, eine eigenständige Musikbeschallung innerhalb der Verkaufshütte ist unzulässig.
REINIGUNG
Ein Reinigungsteam übernimmt die tägliche Reinigung sämtlicher öffentlichen Wegeflächen des Marktes sowie die Leerung der Abfallbehälter.
Der Pächter ist verpflichtet, die Flächen im Bereich seiner Hütte sowie seines Standplatzes jederzeit in einem verkehrs- und unfallsicheren sowie sauberen Zustand zu halten. Dies umfasst insbesondere die angrenzenden Wegeflächen bis zur Mitte zwischen den benachbarten Hütten sowie die vom Pächter genutzten Flächen, einschließlich der Stellflächen für Weinfässer, Krippentische und sonstige Einrichtungen. Die Flächen sind sowohl während der Öffnungszeiten als auch nach Marktende jederzeit von Schnee und Eis freizuhalten. Den Anweisungen der Marktleitung ist in diesem Zusammenhang uneingeschränkt Folge zu leisten.
STANDGESTALTUNG
Einfügung ins historische Gesamtbild
Hütten und Fahrgeschäfte müssen sich in das traditionelle, historische Erscheinungsbild des Baden-Badener Christkindelsmarkts einfügen. Größe, Form, Gestaltung, Materialwahl und Ausschmückung sind so zu wählen, dass sie dem weihnachtlichen Marktbild entsprechen und eine stimmige, ansprechende Gesamtwirkung gewährleisten. Comicartige, poppige oder sonstige moderne Gestaltungen, die dem traditionellen Charakter des Marktes widersprechen, sind unzulässig.
Bau- und Gestaltungsvorschrift
Hütten sind grundsätzlich in Massivholzbauweise zu errichten. Alternativ können Konstruktionen zugelassen werden, die den Holzcharakter durch geeignete moderne Werkstoffe optisch nachbilden und einen nostalgischen Gesamteindruck vermitteln. Alle Hütten müssen über feste Wände sowie eine durchgehende Bedachung verfügen. Die maximale Nutzlast von 400 kg/m² über der Kurhaustiefgarage ist zwingend einzuhalten.
Für die Grundgestaltung der Verkaufshütten ist der Farbton Dunkelbraun verbindlich festgelegt. Für die Dekoration sind die Farbtöne Dunkelgrün, weihnachtliches Rot-Gold sowie Crème-Weiß zu verwenden. Das Gestaltungskonzept ist bei sämtlichen sichtbaren Elementen der Verkaufshütten verbindlich umzusetzen.
Die Bedachung ist in dunklen Farbtönen (Braun, Grün, Grau oder Schwarz) auszuführen. Zugelassen sind ausschließlich B1-zertifizierte Dachplanen. Der entsprechende Nachweis ist bei eigenen Hütten (nicht bei Miethütten) vor Beginn des Aufbaus vorzulegen. Hütten mit kleineren Verkaufsfronten (3,00–4,50 m) werden bevorzugt; größere Verkaufseinheiten werden nur eingeschränkt zugelassen.
Beleuchtung
Für die Außen- und Innenbeleuchtung der Hütten ist ausschließlich ein einheitliches warmweißes Dauerlicht (bis 2700 Kelvin) mit kleinen Leuchtkörpern zulässig. LED-Beleuchtung darf kein kaltweißes oder blaues Licht erzeugen. Buntes Licht sowie Kalt-, Neon-, Wechsel-, Lauf- oder Blinklicht sind unzulässig. Große Lampenfassungen (E14, E27) sind nicht erwünscht.
Giebel- und Flächenbegrünung
Eine geschmackvolle, dem Gesamterscheinungsbild entsprechende Dekoration der Giebelspitze wird ausdrücklich begrüßt und ist als attraktiver Blickfang für die Besucher vorgesehen, auf unpassende Dekorationen, insbesondere billige Plastikelemente oder geschmacklose Lichterketten, ist zu verzichten. Pro angefangenen Meter Verkaufsfront hat jeder Pächter bzw. jede Pächterin 10 kg Tannenreisig bei der BBCM GbR zu erwerben.
Die Frontgiebel- und Traufkanten des Daches sind mit Tannengirlanden aus Naturtannenzweigen sowie einer Lichterkette in warmweißem Licht (kein Lichtschlauch, kein Blinklicht) zu schmücken, die Girlanden sind üppig mit weihnachtlichem Schmuck wie Kugeln, Sternen, Figuren, Ketten oder vergleichbaren Elementen geschmackvoll zu dekorieren. Das Giebeldreieck sowie die Flächen unter den Verkaufsöffnungen sind dicht mit Naturtannenreisig zu verkleiden und zusätzlich mit weihnachtlicher Dekoration (z. B. Kugeln, Sterne sowie Figuren aus Holz oder Stroh) geschmackvoll auszuschmücken.
Werbung und Beschilderung
Werbeschilder oder Plakate dürfen weder innerhalb noch außerhalb der Hütten sowie nicht an Bäumen oder sonstigen Flächen angebracht werden. Preis- und Angebotsschilder sind auf ein Schild im Format DIN A3 pro laufendem Meter Verkaufsfront (nur Gastronomie) begrenzt und dürfen innerhalb oder außerhalb der Hütte angebracht werden. Zulässig sind keine auffälligen Farben wie Weiß, Signal- oder Neonfarben. Werbliche Sonderaktionen oder großflächige Werbedarstellungen sind unzulässig. Das Aufstellen von Verkaufsständern oder -tischen vor den Verkaufshütten ist grundsätzlich unzulässig.
Preisgestaltung
Sonderverkäufe, Ausverkäufe, Mengenrabatte oder sonstige Preisnachlässe sind grundsätzlich untersagt, insbesondere gegen Ende des Marktes. Ein Mengenrabatt ist ausschließlich an den Familientagen zulässig.
Weinfässer / Krippentische / Sonnenschirme
Zugelassen sind ausschließlich Weinfässer mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern in hölzerner Ausführung mit viereckiger Tischplatte bis maximal 80 × 80 cm. Der Farbton ist verbindlich in Nussbaum auszuführen. Einfache Stehtische aus Kunststoff sind ausschließlich in ausgewählten Fluchtwegbereichen gestattet. Barhocker sind grundsätzlich nicht gestattet.
Das Aufstellen von Sonnenschirmen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der BBCM GbR und ausschließlich an festgelegten Standorten zulässig. Zugelassene Farben sind Crème-Weiß, Dunkelgrün und Rot.
Hinweis: Die finale Anzahl, Aufstellung und Positionierung der Weinfässer bzw. Krippentische wird ausschließlich von der BBCM GbR festgelegt. Alle Pächter sind verpflichtet, diesen Vorgaben uneingeschränkt Folge zu leisten. Änderungen oder Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der BBCM GbR.
STANDPLATZVERGABE
Die Ausrichtung und Anordnung der Verkaufshütten erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (z. B. Kurhaus-Kolonnaden, Baumabstände, Rettungswege) sowie nach Ermessen der BBCM GbR. Dabei sind insbesondere die Rasenflächen (Bauart der Hütten) und die Traglast der darunterliegenden Tiefgarage zu beachten.
Die Zulassung der Pächter richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot und der von der BBCM GbR festgelegten Aufteilung nach Anbietergruppen. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz oder auf eine bestimmte Größe der Betriebsstätte besteht nicht.
Hinweis: Die BBCM GbR behält sich vor, den Standplatz zugelassener Pächter nach eigenem Ermessen festzulegen. Auch eine frühere Berücksichtigung in Vorjahren begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.
SICHERHEITSKONZEPT
Die Sicherheit des Marktes hat oberste Priorität und ist zwingend einzuhalten. Sämtliche Vorgaben des Sicherheitskonzepts sind strikt zu beachten und uneingeschränkt umzusetzen. Den Anweisungen der Marktleitung sowie des eingesetzten Sicherheitsdienstes ist jederzeit unverzüglich und vollständig Folge zu leisten.
TOILETTEN
Auf der Reinhard-Fieser-Brücke, bei der Eismanufaktur vor dem Hotel Maison Messmer sowie hinter dem Casino (Weg zur Trinkhalle) befindet sich jeweils ein gebührenpflichtiger Toilettenwagen für unsere Besucher (Kosten: € 1). Eine behindertengerechte Toilette befindet sich zusätzlich hinter der Eismanufaktur.
Hinweis: Für die Pächter des Baden-Badener Christkindelsmarkts ist die Nutzung der Toiletten kostenlos. Pro Stand erhalten Sie hierfür einen Ausweis. Die Toilettennutzung in der Konzertmuschel ist strengstens untersagt.
VERANSTALTER
Baden-Badener Christkindelsmarkt GbR (BBCM GbR)
GbR aus Baden-Baden Events GmbH & Baden-Baden Tourismus GmbH (je 50 %)
Geschäftsführerin: Nora Waggershauser
Firmensitz: Schloss Solms, Solmsstraße 1, 76530 Baden-Baden
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Der Antragsteller ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Baden-Badener Christkindelsmarkts eine ausreichende und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und ununterbrochen aufrechtzuerhalten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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