ANGABEN ZUM BETRIEBSINHABER
Die Teilnahme am Baden-Badener Christkindelsmarkt 2026 setzt das erfolgreiche Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens sowie die uneingeschränkte Einhaltung sämtlicher Bestimmungen und Auflagen des Pachtvertrags voraus.
Hinweis: Die Entscheidung über eine Zulassung oder Ablehnung wird Ihnen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens am 05. Mai 2026 per E-Mail mitgeteilt.
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Um unseren Gästen ein möglichst breit gefächertes Speiseangebot anbieten zu können, bitten wir Sie um folgende Angaben.
Hinweis: Nicht in der Bewerbung aufgeführte Artikel können ausschließlich per E-mail nachgereicht werden und bedürfen der Genehmigung der BBCM GbR. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens sind Preisänderungen ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Verfahren und der Marktteilnahme führen. Zur Vermeidung von Überangeboten behält sich die BBCM GbR vor, das Warensortiment auch nach Beginn des BBCM aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzuschränken.
STANDGEBÜHREN
Hinweis: Nettopreise pro laufenden Meter Verkaufsfront und pro Markttag. Der Baden-Badener Christkindelsmarkt 2026 erstreckt sich über insgesamt 42 Markttage.
Tarif 1: Imbiss mit Glühwein | € 47
Speisen vom Grill, Langos, Crêpes, Glühwein, alkoholische Getränke, Bier, AfG
Tarif 2: Imbiss ohne Glühwein | € 39
Speisen vom Grill, Langos, Crêpes, AfG
Tarif 3: Sonstiges Speisenangebot mit Glühwein | € 29
Alle Speisen außerhalb der Tarifgruppe 1+2, Glühwein, alkoholische Getränke, Bier, AfG
Tarif 4: Sonstiges Speisenangebot ohne Glühwein | € 22
Alle Speisen außerhalb der Tarifgruppe 1+2, AfG
Tarif 5: Süßwaren | € 20
Süßwaren aus externer Produktion, Schokolade, Nüsse, Schokofrüchte
Tarif 6: Glühwein und Glühgetränke | € 32
Glühwein, Glühgetränke, alkoholische Getränke, Bier, AfG
Tarif 7: Sonstige Heißgetränke und Spirituosenverkostungen | € 18
Kaffee, Kaffeespezialitäten, Tee, Honigwein, Spirituosenverkauf, Verkostungen
Tarif 8: Gewerbliche Handelswaren | € 14
Gewerblicher Ein- und Verkauf von Handelswaren
Tarif 9: Eigenfertigung | € 8
Weihnachtsdekoration, Wohnartikel und sonstige Artikel zum Teil selbst gefertigt (mit Nachweis)
Tarif 10: Klassisches Kunsthandwerk | € 6
Kunsthandwerk, Holzartikel, Schmuck in nachweislicher Eigenproduktion
Tarif 11: Fahrgeschäfte | € 110 pro Tag
Kinderfahrgeschäfte, Maronenlokomotive
Hinweis: Die endgültige Kategorisierung obliegt der BBCM GbR. Änderungen werden dem Antragsteller umgehend mitgeteilt.
Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit.
Bitte wählen Sie Ihren Tarif:
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 1: € 1.575
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 1: € 275
KAUTION
Tarif 1: € 1.200
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 2: € 1.575
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 2: € 275
KAUTION
Tarif 2: € 1.200
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 3: € 950
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 3: € 275
KAUTION
Tarif 3: € 900
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 4: € 950
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 4: € 275
KAUTION
Tarif 4: € 900
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 5: € 350
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 5: € 275
KAUTION
Tarif 5: € 600
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 6: € 275
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 6: € 275
KAUTION
Tarif 6: € 300
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 7: € 275
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 7: € 275
KAUTION
Tarif 7: € 300
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 8: € 275
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 8: € 275
KAUTION
Tarif 8: € 300
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 9: € 275
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 9: € 275
KAUTION
Tarif 9: € 300
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 10: € 275
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 10: € 275
KAUTION
Tarif 10: € 300
GEBÜHREN REINIGUNG / MÜLLENTSORGUNG
Tarif 11: € 275
GEBÜHREN SICHERHEITSKONZEPT
Tarif 11: € 275
KAUTION
Tarif 11: € 300
BENÖTIGEN SIE EINE MIETHÜTTE?
Hinweis: Die Wahl des Dienstleistungsunternehmens für die Hüttenvermietung liegt im freien Ermessen des Antragstellers. Sämtliche Miethütten haben den in den Zulassungsrichtlinien festgelegten Anforderungen uneingeschränkt zu entsprechen, Abweichungen sind unzulässig.
Detaillierte Informationen und Preisangaben zur Reservierung der Pachthütten durch die City Marketing & Event GmbH finden Sie unter folgendem Link:
Preisliste City Marketing & Event GmbH
EIGENE VERKAUFSHÜTTE
Zulässig sind ausschließlich Bedachungen der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar). Der hierfür erforderliche Nachweis ist der Bewerbung vollständig und fristgerecht beizulegen. Sämtliche eigene Verkaufshütten haben den in den Zulassungsrichtlinien festgelegten Anforderungen uneingeschränkt zu entsprechen, Abweichungen sind unzulässig. Der Bewerbung sind zur Prüfung der Standgestaltung aussagekräftige Bilder der vorgesehenen Verkaufshütte beizufügen.
Für Hütten, die noch nicht gebaut worden sind, ist eine Bauzeichnung mit den Abmessungen sowie Ansichten vorzulegen, aus der die geplante Hütte eindeutig ersichtlich ist.
Hinweis: Bitte vervollständigen Sie die Informationen zu Ihrer eigenen Verkaufshütte, damit Ihre Bewerbung vollständig ist.
WELCHE ART VON STROMVERSORGUNG BENÖTIGEN SIE?
Hinweis: Alle Geräte unterliegen der jährlichen Prüfpflicht (DGUV V3), entsprechen der Schutzart IP44 und müssen sich in VDE-gerechtem Zustand befinden. Sämtliche Anschlüsse mit 16 A, 32 A und 63 A verfügen über CEE-Stecker gemäß Norm. Maximale Anschlussleistung pro Stand 43kw.
Die vom Antragsteller zu tragenden Stromkosten umfassen sowohl die Kosten des Stromanschlusses als auch die Kosten des tatsächlichen Stromverbrauchs.
Strompreis pro kWh | € 0,43 netto
Hinweis: Die Beantragung eines Stromanschlusses garantiert nicht die Bereitstellung des entsprechenden Anschlusses.
BENÖTIGEN SIE EINEN ANSCHLUSS AN DIE WASSERVERSORGUNG?
Hinweis: Es ist sicherzustellen, dass sämtliche Wasserleitungen, einschließlich Frischwasser- und Abwasserleitungen, fachgerecht von der Hütte bis zum zentralen Anschluss verlegt werden. Die Leitungen sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu installieren und frostsicher zu beheizen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Sämtliche für Gäste sichtbaren Wasserleitungen sind vollständig mit schwarzer Folie zu verkleiden. Abwasser darf ausschließlich in den dafür genehmigten Abflüssen entsorgt werden. Für Schäden und Unfallgefahren haftet der Pächter..
KOMMEN GASFLASCHEN ZUM EINSATZ?
Hinweis: Für die fachgerechte Installation des Gasanschlusses ist jeder Aussteller eigenständig verantwortlich. Gemäß den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen, wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 510), sind Gasflaschen in dafür vorgesehenen, gut belüfteten Bereichen und in aufrechter Position zu lagern. Sie müssen vor direkter Sonneneinstrahlung, Wärmequellen, Zündquellen und Feuchtigkeit geschützt werden. Die Flaschen sind so zu sichern, dass ein Umfallen oder Wegrollen verhindert wird, um das Risiko von Beschädigungen oder Leckagen zu minimieren.
BENÖTIGEN SIE ZUSÄTZLICHE STANDFLÄCHE?
Dem Baden-Badener Christkindlesmarkt stehen limitierte Flächen zur Verfügung, die als zusätzliche Standfläche beantragt werden können. Diese stehen nur den Tarifen 1-5 zur Verfügung. Bitte akzeptieren Sie die sehr begrenzte Auswahl und die Möglichkeit, dass diese Flächen nur eingeschränkt vergeben werden können.
Hinweis: Zusätzliche Standflächen umfassen Erweiterungen wie Küchenanbauten, zusätzliche Lagerflächen, von der Norm abweichende Hüttengrößen, sowie erschlossene Gastronomiebereiche.
BENÖTIGEN SIE EINEN STELLPLATZ FÜR EINEN KÜHLWAGEN?
Hinweis: Die Mietdauer des Stellplatzes für den Kühlwagen erstreckt sich von Samstag, 21.11.2026 bis Donnerstag, 07.01.2027. Die Stellplätze sind ausschließlich für Kühlwagen vorgesehen. Die Nutzung der Stellplätze für andere Fahrzeugarten, insbesondere zur Lagerung, ist ausdrücklich untersagt.
MÖCHTEN SIE WEINFÄSSER ALS STEHTISCHE AUFSTELLEN?
Hinweis: Genehmigte Weinfässer 240 Liter Fassungsvermögen, hölzern, viereckige Tischplatte bis 80×80 cm. Einfache Stehtische aus Kunststoff und Barhocker sind prinzipiell nicht gestattet. Ausgenommen sind ausgewählte Fluchtwegebereiche. Grundsätzlich ist das Aufstellen von Sonnenschirmen verboten. Nur in Rücksprache mit der Veranstalterin und an festgelegten Stellen ist dies gestattet.
Die finale Anzahl, Aufstellung und Positionierung der Weinfässer wird allein von der Veranstalterin festgelegt. Alle Aussteller und Beschicker sind verpflichtet, den Vorgaben der Veranstalterin uneingeschränkt Folge zu leisten. Änderungen oder Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin.
MÖCHTEN SIE KRIPPENTISCHE ALS STEHTISCHE AUFSTELLEN?
Hinweis: Krippentische müssen den baulichen Richtlinien der Veranstalterin entsprechen. Grundsätzlich ist das Aufstellen von Sonnenschirmen verboten. Nur in Rücksprache mit der Veranstalterin und an festgelegten Stellen ist dies gestattet.
Die finale Anzahl, Aufstellung und Positionierung der Krippentische wird allein von der Veranstalterin festgelegt. Alle Aussteller und Beschicker sind verpflichtet, den Vorgaben der Veranstalterin uneingeschränkt Folge zu leisten. Änderungen oder Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin.
MÖCHTEN SIE WEINFÄSSER ANMIETEN?
Hinweis: Die Wahl des Dienstleistungsunternehmens für die Vermietung von Weinfässer liegt im freien Ermessen des Antragstellers. Sämtliche Weinfässer haben den in den Zulassungsrichtlinien festgelegten Anforderungen uneingeschränkt zu entsprechen, Abweichungen sind unzulässig.
Detaillierte Informationen und Preisangaben zur Reservierung der Weinfässer durch die City Marketing & Event GmbH finden Sie unter folgendem Link:
Preisliste City Marketing & Event GmbH
MÖCHTEN SIE EINE TANNENGIRLANDE FÜR DEN GIEBEL VORBESTELLEN?
Hütten und Fahrgeschäfte müssen sich harmonisch in das traditionelle und historische Gesamtbild des Baden-Badener Christkindelsmarkts einfügen. Sie haben hinsichtlich Größe, Form, Gestaltung, Materialwahl und Ausschmückung dem charakteristischen Marktbild zu entsprechen. Comicartige, poppige oder anderweitig moderne Dekorationen und Gestaltungen, die den traditionellen Ansprüchen des Marktes nicht gerecht werden, sind nicht zulässig.
Bund Tannenreisig | € 19 netto pro Meter Verkaufsfront
Hinweis: Die Verkaufshütten sind verpflichtend mit einer echten Tannengirlande, Tannenreisig sowie klassischen dekorativen Elementen zu schmücken.
VERSICHERUNG
Der Antragsteller ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Baden-Badener Christkindelsmarkts 2026 eine ausreichende und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und ununterbrochen aufrechtzuerhalten.
Bitte fügen Sie der Bewerbung einen entsprechenden Versicherungsnachweis bei.
KARTENZAHLUNG / GUTSCHEINE
Hinweis: Alle Pächter verpflichten sich, bargeldlose Kartenzahlungen zu akzeptieren. Bargeldlose Zahlungen haben nach Maßgabe der BBCM GbR zu erfolgen. Die BBCM GbR behält sich vor, Art und Umfang der zugelassenen bargeldlosen Zahlungsmittel (insbesondere EC- und Kreditkarten) jederzeit festzulegen oder zu ändern. Ein Anspruch auf die Ablehnung bestimmter Zahlungsmittel besteht nicht.
Zusätzlich zu bargeldlosen Zahlungen verpflichten sich die Pächter, den Baden-Baden Christkindelsmarkt-Gutschein als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
EINZUGSERMÄCHTIGUNG
Möchten Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen?
Zur einfachen und sicheren Zahlungsabwicklung erfolgt die Begleichung der anfallenden Gebühren per SEPA-Lastschriftverfahren.
Ich ermächtige die Baden-Badener Christkindelsmarkt GbR, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Baden-Badener Christkindelsmarkt GbR auf mein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei einer nicht autorisierten Lastschrift beträgt die Erstattungsfrist 13 Monate.
Zahlungsempfänger:
Baden-Badener Christkindelsmarkt GbR
Solmsstr. 1, 76530 Baden-Baden
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE02ZZZ00002547153
Mandatsreferenz: Wird separat mitgeteilt
VERMARKTUNG
Hinweis: Im Rahmen der Vermarktung des Baden-Badener Christkindelsmarkts möchten wir gegebenenfalls Ihren Firmennamen und Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse veröffentlichen und bei Nachfrage an interessierte Kunden weiterleiten.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vermarktung und Präsentation von teilnehmenden Unternehmen des Baden-Badener Christkindelsmarkts. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet ausschließlich im Rahmen dieses Zwecks statt. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre freiwillige Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen. Im Falle eines Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht bzw. nicht weiterverwendet.
ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN
Die ausführlichen Rahmenbedingungen sind unter dem nachstehenden Link abrufbar und in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlicher Bestandteil des Bewerbungsverfahrens. Mit Abgabe der Bewerbung wird deren Kenntnisnahme, uneingeschränkte Anerkennung sowie die Verpflichtung zu deren vollständiger und fortlaufender Einhaltung ausdrücklich erklärt. Ich erkenne diese hiermit ausdrücklich und uneingeschränkt in sämtlichen Bestandteilen als rechtsverbindlich an.
Rahmenbedingungen
Ich verpflichte mich, jede Änderung der Eigentumsverhältnisse, jeden Wechsel der Geschäftsführung sowie jede sonstige Änderung der Geschäftsbefugnis oder der für die Zulassung maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse der Baden-Badener Christkindelsmarkt GbR unverzüglich, unaufgefordert und in schriftlicher Form zur Überprüfung anzuzeigen.
Hiermit erkläre ich, dass sämtliche von mir gemachten Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß sind. Mir ist bekannt, dass unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben sowie das Unterlassen erforderlicher Änderungsanzeigen den Ausschluss der Bewerbung, den Widerruf einer etwaigen Zulassung sowie weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Die vorstehenden Angaben habe ich freiwillig gemacht.
Hinweis: Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn sie vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Die vollständige Bewerbung muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten und in der vom Veranstalter vorgegebenen Form (elektronisch) eingereicht werden. Unvollständige oder verspätete Bewerbungen können nicht akzeptiert werden.
DATENSCHUTZ
Hinweis: Die Weitergabe der Daten durch die BBCM GbR an das Amt für Ordnung und Sicherheit erfolgt im Rahmen der Organisation des Baden-Badener Christkindelsmarkts. Im Rahmen der Organisation und Durchführung des Baden-Badener Christkindelsmarkts übermittelt die BBCM GbR personenbezogene Daten an das Amt für Ordnung und Sicherheit, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und behördlicher Auflagen erforderlich ist. Die Verarbeitung und Weitergabe der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
HABEN SIE AM BADEN-BADENER CHRISTKINDELSMARKT 2025 TEILGENOMMEN?
BEWERBUNG ABSENDEN
Hiermit reiche ich meine verbindliche Bewerbung für die Teilnahme am Baden-Badener Christkindelsmarkt 2026 ein.
Ich versichere, dass alle gemachten Angaben sowie die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sind. Für den Fall einer Zulassung erkläre ich bereits jetzt verbindlich, die Teilnahme anzutreten und sämtliche geltenden Teilnahmebedingungen, vertraglichen Regelungen, Gebühren zu begleichen, behördlichen Auflagen sowie die Rahmenbedingungen des Veranstalters uneingeschränkt anzuerkennen und einzuhalten.
BEI RÜCKFRAGEN ODER KOMMENTAREN MELDEN SIE SICH GERNE BEI UNS.
Kontakt:
Baden-Badener Christkindelsmarkt GbR
Projektmanagement: Jörg Grütz
Tel. +49 (0)171 213 77 87
christkindelsmarkt@baden-baden.com
www.baden-baden.com/christkindelsmarkt